aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Verwaltungsakt bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
Vorausgesetzt ist ein (obrigkeitliches) Über-Unterordnungs-Verhältnis, insbesondere des Staates im Verhältnis zum Bürger, aber auch im Verhältnis zwischen verschiedenen Trägern von Staatsgewalt, sofern diese in einem Über-Unterordnungs-Verhältnis zueinander stehen.