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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 28.9.2006, B 3 KR 23/05 R
Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema


Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung von Vorschriften in Landesverträgen - keine Haftung der Krankenkasse für Fehler des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

Leitsätze

1. Zur Auslegung von Vorschriften in Landesverträgen, die das Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung regeln.

2. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigenem Pflichtenkreis weder Organ noch Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Krankenkassen, die deshalb für dessen Fehler nicht haftbar sind.


Veröffentlicht von Donald am Dienstag, 01. Januar 2008 (239 mal gelesen)
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 10.10.2006, B 2 U 41/05 R
Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema


sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit - Pflegekasse - Berufsgenossenschaft - gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf Pflegeleistung -Pflegebedürftiger gem SGB 11 - bestehende Hilflosigkeit - gesundheitliche Verschlimmerung - Ursachenzusammenhang - Arbeitsunfall

Leitsätze

Auch ein schon nach dem SGB 11 Pflegebedürftiger kann nach Eintritt eines Versicherungsfalls, der zur Verschlimmerung seiner Pflegebedürftigkeit führt, Anspruch auf Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben.


Veröffentlicht von Donald am Dienstag, 01. Januar 2008 (257 mal gelesen)
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BUNDESSOZIALGERICHT Beschluß vom 7.11.2006, B 1 KR 32/04 R
Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema


Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf vollstationäre Behandlung in zugelassenem Krankenhaus - gerichtliche Überprüfung


Veröffentlicht von Donald am Dienstag, 01. Januar 2008 (216 mal gelesen)
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 1 KR 24/06 R
Donald - Thema aktuelle News


Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe des BVerfG-Beschlusses vom 6.12.2005 - Einhaltung des Arztvorbehalts und Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst - Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit, Fehlen einer anwendbaren Standardtherapie und Prognose auf positive Einwirkung im Krankheitsverlauf sind nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen - kein Nachweis über hinreichende Erfolgsaussichten bei negativer Bewertung durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw den Gemeinsamen Bundesausschuss - demokratische Legitimation des Bundesausschusses - gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen des Bundesausschusses - Risiko-Nutzen-Analyse - Prüfung von Behandlungsalternativen

Leitsätze

1. Eine verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe des Beschlusses des BVerfG vom 6.12.2005 (1 BvR 347/98 = SozR 4-2500 § 27 Nr 5) erfordert zur Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Schutzpflichten auch bei neuen Behandlungsmethoden die Einhaltung des Arztvorbehalts und der Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst.

2. Das Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit, das Fehlen einer anwendbaren Standardtherapie und das Bestehen von mehr als bloß ganz entfernt liegenden Aussichten auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf durch die streitige Therapie sind nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen.

3. Der Nachweis hinreichender Erfolgsaussichten der streitigen Therapie ist regelmäßig nicht mehr möglich, wenn der Bundesausschuss zu dem Ergebnis gelangt ist, dass nach dem maßgeblichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse medizinische Notwendigkeit, diagnostischer oder therapeutischer Nutzen sowie Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend gesichert sind und er eine negative Bewertung abgegeben hat.
Veröffentlicht von Donald am Dienstag, 01. Januar 2008 (240 mal gelesen)
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 29.11.2006, B 12 RJ 4/05 R
Donald - Thema aktuelle News


Pflegeversicherungsbeitrag - Rentner - alleinige Beitragstragung ab 1.4.2004 verfassungsgemäß - sachliche Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers bei Entscheidung über Tragung und Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge

Leitsätze

1. Dass der aus der Rente zu bemessende Pflegeversicherungsbeitrag von dem Rentenbezieher allein zu tragen ist, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

2. Bei Rentnern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, ist für die Entscheidung über die Tragung und Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge der Rentenversicherungsträger und nicht die Pflegekasse sachlich zuständig (Aufgabe von BSG vom 6.11.1997 - 12 RP 1/97 = BSGE 81, 177 = SozR 3-3300 § 55 Nr 2).
Veröffentlicht von Donald am Dienstag, 01. Januar 2008 (294 mal gelesen)
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 29.11.2006, B 12 P 2/06 R
Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema


Soziale Pflegeversicherung - freiwillig versicherter Rentner in der Krankenversicherung - Beitragspflicht von Arbeitsentgelten aus einer geringfügigen Beschäftigung - Verfassungsmäßigkeit

Leitsätze

Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten ist als beitragspflichtige Einnahme zur Beitragsbemessung in der sozialen Pflegeversicherung auch dann heranzuziehen, wenn der Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung hieraus keine Beiträge zu zahlen hat.
Veröffentlicht von Donald am Dienstag, 01. Januar 2008 (211 mal gelesen)
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 29.11.2006, B 12 P 1/05 R
Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema


Private Pflegeversicherung - Eintritt von Versicherungspflicht - unwirksame Kündigung - keine Heilung einer unwirksamen (ordentlichen) Kündigung bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zurückweisung durch den Versicherer - Maßstab für die Folgen einer Verletzung der Hinweispflicht durch den Versicherer - Zurückweisungspflicht des Versicherers

Leitsätze

Die fehlende oder nicht rechtzeitige Zurückweisung einer Kündigung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer begründet im Privatversicherungsrecht jedenfalls kein sonst nicht vorgesehenes Wirksamwerden der Kündigung.
Veröffentlicht von Donald am Dienstag, 01. Januar 2008 (221 mal gelesen)
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.12.2006, B 3 KR 5/06 R
Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema


Krankenversicherung - Pflegeunternehmen - Verweigerung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages - leitende Pflegefachkraft - keine abgeschlossene Ausbildung in Krankenpflege - Zulässigkeit - Klage bezüglich Eignungsfeststellung - Streitwertbemessung - Verfassungsmäßigkeit - Zulässigkeit des Rechtsweges bei Amtshaftungsanspruch

Leitsätze

1. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen den Abschluss eines Versorgungsvertrages über häusliche Krankenpflege mit einem Leistungserbringer verweigern, wenn die leitende Pflegefachkraft nicht eine abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege, sondern nur eine abgeschlossene Ausbildung nach Landesrecht in der Altenpflege sowie als Arzthelferin aufzuweisen hat.

2. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Eignung zur Leitung eines ambulanten Krankenpflegedienstes.

3. Zur Streitwertbemessung bei Häufung einer derartigen Feststellungsklage mit einem Schadensersatzanspruch.
Veröffentlicht von Donald am Dienstag, 01. Januar 2008 (228 mal gelesen)
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 26.3.2003, B 3 KR 26/02 R
Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema

Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter Bewegungsdrang

Leitsätze

Ein krankhaft übersteigerter Bewegungsdrang ist kein Grundbedürfnis, dessen Befriedigung ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (hier: Therapie-Tandem) im Wege des Behinderungsausgleichs dienen kann (Anschluss an BSG vom 16.9.1999 - B 3 KR 9/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr 32).


Veröffentlicht von Donald am Dienstag, 01. Januar 2008 (201 mal gelesen)
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.2.2003, B 1 KR 18/01 R
Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema

Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung von ordnungsgemäßen  Entscheidungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen durch Verwaltung und Gerichte - Bioresonanztherapie - Aufgabe des Bundesausschusses

Leitsätze

Die in einem ordnungsgemäßen Verfahren getroffene Entscheidung, mit der der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethode von der Anwendung zu Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen hat, unterliegt keiner inhaltlichen Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte (Bestätigung von BSG vom 28.3.2000 - B 1 KR 11/98 R = BSGE 86, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr 14).


Veröffentlicht von Donald am Dienstag, 01. Januar 2008 (193 mal gelesen)
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Dipl.-Psychologin
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