Stand: 08. Juni 2009
Stand: 10. Juni 2008
Wichtig :
Es gibt neue Richtlinien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit – Diese sind ab 01.09.2006 gültig und können hier abgerufen werden :
Hier können Sie die Begutachtungs-Richtlinien als PDF-Datei downloaden.
Case Management in verschiedenen nationalen
Altenhilfesystemen
Mit zunehmendem Alter kommen viele Menschen in die Lage, dass sie ihr
alltägliches Leben nicht mehr aus eigener Kraft allein bewältigen können,
sondern auf die Hilfe und Pflege anderer angewiesen sind. Familienangehörige
und soziale Netzwerke leisten dann vielfältige Unterstützung. Oft reichen
diese Hilfen aber nicht aus, wenn die Familienangehörigen selbst nur
noch eingeschränkt leistungsfähig sind, wenn der Hilfe- oder Pflegebedarf
des älteren Menschen die Angehörigen überfordert oder wenn der ältere
Mensch wegen Umzug oder Tod der Familienangehörigen weitgehend auf
sich selbst gestellt ist. Insbesondere bei hohem Bedarf an Hilfe oder Pflege,
aber auch in akuten Krisen (wenn sich z.B. nach einer Krankenhausbehandlung
die Frage stellt, unter welchen Bedingungen eine Rückkehr in den
Privathaushalt möglich ist) ist eine zusätzliche Unterstützung durch professionelle
Pflegedienste und ehrenamtliche Helfer erforderlich.
Zum Handlungsspielraum von Pflegeeinrichtungen und
-diensten im Markt –
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Entwicklung der pflegerischen Infrastruktur
3. Wettbewerbskonzeption und Wettbewerbshemmnisse in der Pflegeversicherung
3.1 Wettbewerbsebene
3.2 Ökonomische Wettbewerbstheorie
3.3 Marktzutritt und Bedarfsplanung
3.4 Wettbewerbsparameter
3.5 Vergütung
4. Ausblick: Zur zukünftige Rolle der Wohlfahrtsverbände
Beispiel für :
ÄRZTLICHER FRAGEBOGEN
anlässlich der Anmeldung zur Heimaufnahme
Noch nicht verabschiedet – Zur Info und Vorbereitung
Prüfhilfe zur Durchführung von Qualitätsprüfungen und Prüfungen zur Erteilung von Leistungs- und Qualitätsnachweisen nach der Pflege-Prüfverordnung
Die Prüfungen sind auf Grundlage der Erhebungsbögen vorzunehmen. Im Interesse einer möglichst
einheitlichen Anwendung der Erhebungsbögen ist ein Großteil der Prüffragen mit erläuternden
Hinweisen versehen. Diese Hinweise beruhen zum Teil auf der „MDK-Anleitung zur Prüfung
der Qualität nach § 80 SGB XI“ (auf die dortigen Quellennachweise wird verwiesen) und orientieren
sich im Übrigen maßgeblich an den Vereinbarungen nach § 80 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
Quelle :
http://adservio.de/download/pruefhilfe.pdf
Pflegequalität und Pflegeleistungen I
Bericht über die erste Phase des Projektes „Entwicklung und Erprobung
eines Modells zur Planung und Darstellung von Pflegequalität
und Pflegeleistungen“
So vielfältig die Versuche sind, Pflege zu beschreiben, so vielfältig sind auch die Versuche,
Pflege quantifizierbar und objektiv darzustellen. Um auf die Frage der Darstellbarkeit der
Pflege eine Antwort zu finden, müssen unterschiedliche und grundsätzliche Überlegungen
angestellt werden. Das bedeutet zunächst einmal, die richtigen Fragen zu stellen.
Wichtige Fragen sind,
Vollzug des Pflege-Versicherungsgesetzes
hier:
Anteilige Zahlung von Beiträgen zur sozialen Sicherung von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen durch die Beihilfefestsetzungsstellen
Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen
Vom 30. Mai 2001 (P 1820 A - 416)