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| Kategorie: |
Begutachtung |
Beschreibung: |
Die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) geben die Maßstäbe vor, die bei allen versorgungsärztlichen Begutachtungen zu beachten sind. Die älteste Begutachtungsrichtlinie, die den Namen „Anhaltspunkte“ trägt, wurde 1916 „auf Grund von Beratungen des wissenschaftlichen Senats der Kaiser-Wilhelm-Akademie“ verfasst, 1920 erweitert und seither vom jeweiligen für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerium herausgegeben. Die Anhaltspunkte waren zunächst nur auf „das Versorgungswesen“, d. h. vor allem für die Begutachtung von Kriegsopfern anzuwenden; seit 1974 gelten sie auch für die Begutachtungen nach dem Schwerbehindertengesetz. Seit 1983 tragen die Anhaltspunkte den Titel „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ und gelten für beide Rechtsbereiche. |
| aktualisiert am: |
Montag, 16. Februar 2009 |
| Zugriffe: |
223 |
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