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Das Jahr 2008...
Warum diese Seite ?Jeder von uns steht plötzlich einmal im Leben vor der Situation, dass man selber oder Angehörige, Bekannte oder Freunde von Sorgen betroffen sind, die man so zuvor nicht kannte :Älter werden , Krankheit , Pflegebedürftigkeit , Versorgung des Hausstandes , Pflege von anderen Menschen und der oft mit diesen Ereignissen zusammenhängende Kontakt und Umgang mit Behörden , Krankenhäusern , Krankenkassen , Pflegediensten , Pflegekassen , Seniorenheimen und anderen Institutionen ist oft unbekanntes Neuland .Was muss ich tun? Was kann ich tun? Wo finde ich wen? Wer hat so etwas schon erlebt und kann mir helfen? Tausend Fragen und kein Ende......Für wen ?Diese Seite soll sowohl den Betroffenen als auch den Menschen helfen, die ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannte in dieser neuen Lebenssituation unterstützen möchten.Zusätzlich sollen wichtige Informationen für alle in diesen Bereichen tätige Menschen zur Verfügung gestellt und kommuniziert werden .Was noch ?Für jede Anregung sind wir dankbar. Leider war diese Seite nach einem Hackerangriff in 2006 mit Fehlfunktionen behaftet, sodass eine "Renovierung" der Internetrepräsentanz notwendig wurde. Alle bisherigen Benutzer müssen sich deshalb noch einmal neu anmelden. Aus Sicherheitsgründen wird deswegen Ihre IP Nummer notiert und bei Mißbrauch dieser Seite an Gerichte weitergegeben.Weitere Informationen zu Ihrer IP finden Sie hier durch anclicken dieser Zeile.Der besondere Dank geht an das Team von pragmax , dass durch seine Arbeit eine schnelle Wiederherstellung dieser Seite ermöglichte.
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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungs senior - Thema aktuelle News  | Gast schreibt " Gast übermittelte uns einen neuen Download, der in unsere Download-Datenbank aufgenommen wurde. Gast sent us a new download for our Download-Datenbank
Eine Beschreibung von Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht finden Sie unten. A description for Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht you can find below.
cya, senior
Beschreibung: Die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) geben die Maßstäbe vor, die bei allen versorgungsärztlichen Begutachtungen zu beachten sind. Die älteste Begutachtungsrichtlinie, die den Namen „Anhaltspunkte“ trägt, wurde 1916 „auf Grund von Beratungen des wissenschaftlichen Senats der Kaiser-Wilhelm-Akademie“ verfasst, 1920 erweitert und seither vom jeweiligen für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerium herausgegeben. Die Anhaltspunkte waren zunächst nur auf „das Versorgungswesen“, d. h. vor allem für die Begutachtung von Kriegsopfern anzuwenden; seit 1974 gelten sie auch für die Begutachtungen nach dem Schwerbehindertengesetz. Seit 1983 tragen die Anhaltspunkte den Titel „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ und gelten für beide Rechtsbereiche.
Download-Details"
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Veröffentlicht von Gast am Montag, 16. Februar 2009 (398 mal gelesen)
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Avast Zugriffsscannner - unrichtige Fehlermeldung Donald - Thema Allgemeine Hinweise zur Seite  |  Wenn Sie mit dem AVAST Antivirussystem arbeiten und der Zugriffsmonitor läuft kann folgende Fehlermeldung erscheinen :
Dies ist eine Falschmeldung - bitte den Avastzugriffsscanner auschalten .
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Veröffentlicht von Donald am Donnerstag, 17. Juli 2008 (403 mal gelesen)
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BUNDESSOZIALGERICHT Az.: B 3 P 14/99 R Urteil vom 31.08.2000, Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema  | BUNDESSOZIALGERICHT Az.: B 3 P 14/99 R Urteil vom 31.08.2000, Leitsätze 1. Die in der Pflegeversicherung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigenden Verrichtungen Waschen/Duschen/Baden umfassen auch das Haarewaschen. 2. Ein bettlägeriger Pflegebedürftiger, der nicht ohne fremde Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann, darf zur Vermeidung eines nächtlichen Hilfebedarfs nicht auf die Versorgung mit Windeln oder einem Blasenkatheter verwiesen werden, solange er nicht inkontinent ist und die Pflegeperson verständigen kann.
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Veröffentlicht von Donald am Montag, 23. Juni 2008 (543 mal gelesen)
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SGB IX Schwerbehinderung Donald - Thema Gesetze und Verordnungen zum Seitenthema  | Schwerbehindertenrecht Gesetzliche Vorschrift: SGB IX Was versteht man unter Schwerbehinderung? Gem. § 2 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (GdB) beeinträchtigt ist. Schwerbehindert sind Menschen, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Einem Schwerbehinderten gleichgestellt kann ein Behinderter werden, bei dem ein GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 festgestellt ist und der ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann. Die Gleichstellung bezieht sich im wesentlichen auf den Kündigungsschutz. Wer stellt das Vorliegen und den Grad der Behinderung fest? Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung ist das für den Wohnort des Antragstellers zuständige Versorgungsamt bzw. Amt für soziale Angelegenheiten. In NRW werden diese Aufgaben in Zukunft wohl von den Kommunen übernommen. Eine Adressenliste der Versorgungsämter können Sie hier finden: www.versorgungsverwaltung.nrw.de/standorte/index.php
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Veröffentlicht von Donald am Montag, 23. Juni 2008 (1018 mal gelesen)
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Bundessozialgericht Az.: B 3 P 10/01 RUrteil vom 11.04.2002 Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema  | Bundessozialgericht Az.: B 3 P 10/01 RUrteil vom 11.04.2002 Pflegehilfsmittel: schwenkbaren Autositz (Beifahrersitz)
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Veröffentlicht von Donald am Montag, 23. Juni 2008 (451 mal gelesen)
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B 3 P 5/03 R Bundessozialgericht - Urteil vom 13.05.2004 Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema  | B 3 P 5/03 R Bundessozialgericht - Urteil vom 13.05.2004 Der Einbau eines Personenaufzugs im Haus eines pflegebedürftigen, schwer gehbehinderten, Klägers kann eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sein, für die von der Pflegekasse ein Zuschuss zu gewähren ist.
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Veröffentlicht von Donald am Montag, 23. Juni 2008 (477 mal gelesen)
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Artikel: Diabetiker - Überwachung - Pflegestufe bei Blindheit Donald - Thema Gerichtsentscheidungen zum Seitenthema  | Volltext des BSG-Urteils vom 06.08.1998, B 3 P 17/97 R
Gründe: I Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in die Pflegestufe II einzustufen ist. Der 1937 geborene Kläger ist seit 1974 wegen eines insulinpflichtigen Diabetes mellitus I erblindet. Er lebt zusammen mit seiner Ehefrau in einem Haushalt und ist als Masseur erwerbstätig. Seine Ehefrau bringt ihn täglich zur Arbeitsstätte, sie hilft ihm dort beim Umziehen, spricht Behandlungstermine und Behandlungsarten auf ein Tonband und holt ihn abends wieder von der Arbeitsstätte ab. Im häuslichen Bereich benötigt der Kläger beim Stehen, Gehen und Treppensteigen keine Hilfe. Aufgrund seines Antrages auf Gewährung von Pflegeleistung nach dem Sozialgesetzbuch - Elftes Buch - (SGB XI) veranlaßte die Beklagte eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieser kam zu dem Ergebnis, der Kläger habe Hilfebedarf beim Zurechtlegen der Kleidung, des Waschzeuges, der Kontrolle des Wascherfolges und des Anziehens, beim Rasieren, der mundgerechten Zubereitung der Nahrung, beim Spritzen von Insulin, dem Messen des Blutzuckers (mindestens vier - bis fünfmal täglich) und der Begleitung zum Arzt (zweimal wöchentlich). Darüber hinaus bestehe Hilfebedarf im gesamten Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Entsprechend dem Vorschlag des MDK bewilligte die Beklagte mit Bescheid vom 6. Juni 1995 Pflegegeld nach der Pflegestufe I ab 1. April 1995.
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Veröffentlicht von Donald am Montag, 23. Juni 2008 (860 mal gelesen)
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Umzugsplaner Donald - Thema Allgemeines zum Seitenthema  |

Umzugsplaner
Mit der folgenden Checkliste können Sie Ihren
Wohnungswechsel in Ruhe angehen. Der Umzugsplaner hilft Ihnen, keine
wichtigen Fristen zu verpassen und alle Dinge fest im Griff zu haben.
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Veröffentlicht von Donald am Sonntag, 16. März 2008 (490 mal gelesen)
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